Endlich geschafft!
Mit dem Baby zu Hause beginnt ein neuer Lebensabschnitt: spannend, aufregend und ganz anders als bisher.
Jetzt ist es an der Zeit, das Wohlbefinden der Familie zu fördern und mit viel Geduld einen neuen Rhythmus zu finden.
Als Wochenbettzeit bezeichnet man die ersten acht Wochen nach der Geburt.
Welche Leistungen können Sie in Anspruch nehmen?
Die Betreuung im Wochenbett ist eine den Hebammen vorbehaltene Tätigkeit. Laut Hebammengebührenverordnung haben Sie in den ersten zehn Tagen nach der Geburt Anspruch auf mindestens einen Besuch pro Tag und insgesammt 16 Besuche innerhalb der ersten 12 Wochen.
Auch während der folgenden Monate kann ich Sie bei Bedarf noch einige Male zur Stillberatung besuchen.
Diese Besuche werden vollständig von Ihrer Krankenkassen bezahlt.
Die Wochenbettbetreuung umfasst :